Home-Office

Beim Wechsel ins Home-Office wird der Esszimmer-Stuhl schnell zum Dauerarbeitsplatz — mit oft schmerzhaften Folgen. Ein eigener Bürostuhl daheim ist die wichtigste Anschaffung.

Was Home-Office anders macht

Förderung durch den Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber beteiligen sich seit der Pandemie an Home-Office-Ausstattung. Übliche Modelle:

Steuerliche Absetzbarkeit

Ein Bürostuhl ist als Werbungskosten absetzbar, wenn er nachweislich beruflich genutzt wird. Bei Anschaffungspreisen über 800 € (netto) muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Belege aufbewahren.

Praktische Tipps

Häufige Fragen

Kann ich den Bürostuhl von der Steuer absetzen?

Ja, als Werbungskosten. Bei Anschaffungspreisen bis 952 € brutto sofort, darüber abgeschrieben über die betriebs­gewöhnliche Nutzungsdauer (i. d. R. 13 Jahre für Büromöbel).