Home-Office
Beim Wechsel ins Home-Office wird der Esszimmer-Stuhl schnell zum Dauerarbeitsplatz — mit oft schmerzhaften Folgen. Ein eigener Bürostuhl daheim ist die wichtigste Anschaffung.
Was Home-Office anders macht
- Platz — Bürostühle brauchen mindestens 80×80 cm Stellfläche, gut für die Rollen.
- Bodenbeläge — auf Hartholz weichere Rollen wählen (Marke „Soft"), auf Teppich härtere („Hart").
- Bildschirm — Laptops sind ergonomisch schlecht. Ein externer Bildschirm und eine Tastatur sind Pflicht.
- Beleuchtung — natürliches Licht von der Seite, nicht von hinten (Spiegelung) oder vorne (Blendung).
Förderung durch den Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber beteiligen sich seit der Pandemie an Home-Office-Ausstattung. Übliche Modelle:
- Einmalpauschale — 200 bis 800 €.
- Stellung über den Arbeitgeber — der Stuhl gehört dem Arbeitgeber, wird aber dauerhaft beim Mitarbeiter aufgestellt.
- Reine Tagespauschale — über Steuer abrechenbar, aber kein echter Stuhl.
Steuerliche Absetzbarkeit
Ein Bürostuhl ist als Werbungskosten absetzbar, wenn er nachweislich beruflich genutzt wird. Bei Anschaffungspreisen über 800 € (netto) muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Belege aufbewahren.
Praktische Tipps
- Stuhl auf Bodenschoner oder Teppich-Auflage stellen.
- In kleinen Räumen Modelle mit kompakter Standfläche wählen.
- Probesitzen möglichst im Showroom oder mit 30-Tage-Rückgaberecht.
Häufige Fragen
- Kann ich den Bürostuhl von der Steuer absetzen?
Ja, als Werbungskosten. Bei Anschaffungspreisen bis 952 € brutto sofort, darüber abgeschrieben über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (i. d. R. 13 Jahre für Büromöbel).